Häufig gestellte Fragen (FAQ)

zur Einreichung der Jahresausstellung

Kunstsalon 2024

SINE LOCO II
Online Ausstellung + analogem Katalog + Christa-Dobler-Preis


     
  - Achtung! Die Durchführung des KUNSTSALON 2024 als Online Veranstaltung bringt es mit sich, dass alle Bedingungen und Umstände einer Präsenzveranstaltung, wie sie unten aufgeführt sind, nicht zur Anwendung kommen!

     
 
     
 

 

 

Frage (1)

Ich möchte mich für die Jahresausstellung des Kunstsalons bewerben. Kann ich mich auch gleichzeitig für die Jahresausstellung der MKG (Münchner Künstlergenossenschaft königlich privilegiert 1868) am gleichen Ort und im gleichen Jahr bewerben?

Antwort (1)

NEIN!!!!
Aus Gründen der Kollegialität und Chancengleichheit muss man sich definitiv entscheiden, ob man in dem jeweiligen Jahr bei der FMDK oder der MKG einreichen möchte. Diese Regelungt galt bereits am alten Ausstellungsort Haus der Kunst und trifft auf den neuen Veranstaltungsort Ägyptisches Museum noch einmal besonders zu, da die räumlichen Möglichkeiten stärker eingeschränkt sind. So möchten wir so vielen Kollegen wie möglich die Chance eröffnen, ihre neuesten Produktionen in den beiden Jahresausstellungen einem interessierten Publikum im Münchner Kunstareal zu präsentieren.


     
 

 

 

Frage (2)

Gibt es Beschränkungen in Format, Größe und Gewicht der Arbeiten?

Antwort (2)

JA und NEIN
Wegen des Hängesystems in der Ausstellungshalle können Bilder (Flachware) leider nur bis zu einer Höhe von 2,5 m und einem Gewicht von 20 kg eingereicht werden.

Bei freistehenden Arbeiten muss lediglich in Absprache mit dem Ägyptischen Museum die Größe und das max. Lastengewicht des Aufzuges berücksichtigt werden.


     
 

 

 

Frage (3)

Meine Arbeit besteht aus 3 Teilen (z.B.: einzelnen Bildern). Zählt die Arbeit als ein Werk oder als 3 Arbeiten und muss sie als solches in 3 Feldern der Anmeldung angegeben werden?

Antwort (3)

NEIN.
Wenn die Arbeit aus drei Teilen besteht und ein Werk ist, dann ist das so. Sie sind der Künstler. Geben Sie es so im Formular an und füllen Sie ein Feld aus. Achten Sie darauf, dass alle Teile dokumentiert sind.
Falls Sie wollen, dass im Bedarfsfall auch nur zwei Teile ausgestellt werden können, geben Sie das in den Anmerkungen an. Ansonsten bewertet die Jury die drei Teile als ein Werk.
Tipp: Wenn Sie meinen, ein ganzes Oevre als eine Arbeit ausgeben zu können, verschlechtern Sie Ihre Chancen, weil dafür kein Platz da ist.


     
 

 

 

Frage (4)

Zu meiner Installation gehört auch ein Videobeitrag. Muss ich ein Videoträger mit einliefern?

Antwort (4)

JA.
In dem Fall, dass eine Videoarbeit Bestandteil der Arbeit -bspw. einer Installation- ist, muss auch die Videoarbeit dokumentiert werden. Bitte legen Sie eine DVD des Beitrags in gesamter Länge bei, der als Bestandteil in der Ausstellung gezeigt werden soll.

ACHTUNG:
Generell gilt: Alle Bestandteile des Werkes bspw. einer Installation müssen dokumentiert sein.

Entspricht das angelieferte Werk nicht der Dokumentation kann es beim Aufbau kurzfristig durch die Hängekommission zurück gewiesen werden. Das gilt in gleicher Weise für alle eingelieferten Arbeiten welcher Ausdruckform auch immer.


     
 

 

 

Frage (5)

Soll ich meiner Bewerbung eine Hängeanleitung meiner Arbeit beilegen?

Antwort (5)

JEIN.
Wenn es der Dokumentation der Arbeit dient, können Sie der Bewerbung eine Hängeanleitung beilegen.
Spätestens wenn Ihre Arbeit angenommen ist und Sie zur Einlieferung der Arbeit aufgefordert werden, sollte der Arbeit eine Hängeanleitung beiliegen, wenn die Arbeit das erforderlich macht (z.B. Installation).

ACHTUNG:
Wird bei dem eingelieferten Werk nicht deutlich, wie es gehängt oder aufgebaut werden soll, oder fehlen an der Arbeit Hängevorrichtungen oder Aufstellmöglichkeiten, kann das Werk durch die Hängekommission kurzfristig beim Aufbau zurück gewiesen werden.


 

 

Frage (6)

Kann ich mich bewerben auch wenn ich nicht Münchner Künstler oder in Bayern ansässig bin?

Antwort (6)

JA!!
Jeder kann sich bewerben! Ich betone: Weltweit! Und dazu muss keiner Mitglied im FMDK e.V. sein. Das versteht man unter dem Prinzip der "freien Einreichung".


 

 

Frage (7)

Muss ich eine Vita (CV) der Bewerbung beilegen?

Antwort (7)

NEIN!!!
Nur die Qualität der Arbeiten ist entscheidend. CVs und andere Materialien werden nicht angesehen und berücksichtigt.
Also:
Bitte keine CDs, DVDs, Mappen oder sonstige Materialien einreichen. Und keine Einschreiben!
Nur das Bewerbunsgformular ausfüllen, die Fotos beilegen und vorallem nicht die Bearbeitungsgebühr vergessen!
Ohne Bearbeitungsgebühr berücksichtigt die Jury die Bewerbung nicht und sie wird unbesehen zurück geschickt.


 

 

Frage (8)

Meine Arbeit wurde angenommen, ich möchte aber eine andere Arbeit einreichen. Ist das möglich?

Antwort (8)

NEIN!!!
Es ist in letzter Zeit vorgekommen, dass andere Arbeiten zur Ausstellung eingeliefert wurden, als diejenigen, die von der Jury angenommen wurden, weil sie offensichtlich zwischenzeitlich verkauft wurden.
Dies widerspricht eindeutig den Ausstellungsbedingungen und die Hängekommission hat in allen diesen Fällen von ihrem Recht Gebrauch gemacht, diese Arbeiten zurück zu weisen und damit von der Ausstellungs aus zu schließen.
Da zu diesem Zeitpunkt der Katalog bereits gedruckt und die Teilnahme gleichfalls publiziert wurde hält sich die FMDK vor, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.


 

 

Frage (9)

Ich kann meine Arbeit im Falle der Einjurierung leider am Termin der Anlieferung nicht persönlich oder durch eine/n Bevollmächtigte/n vorbeibringen. Kann ich die Arbeit auch per Post oder Spedition anliefern lassen?

Antwort (9)

IM PRINZIP JA.
Die Anlieferung per Post oder Expedition ist prinzipiell möglich. DER TERMIN MUSS aber mit der Geschäftsstelle genau abgesprochen werden, weil nur ein eng begrenztes Zeitfenster im Ägyptischen Museum zur Verfügung steht. Die Terminabsprache kann nur per Telefon mit der Geschäftsführerin Ninon Voglsamer erfolgen.

BITTE BEACHTEN SIE, dass die Arbeiten erst mit der schriftlichen Annahme in den Ausstellungsräumen versichert sind.


 

 

Frage (10)

Können Arbeiten, die nach dem Abgabetermin eingehen oder eingereicht werden, noch berücksichtigt werden?

Antwort (10)

DEFINITIV NEIN!
Arbeiten, die erst nach dem Abgabetermin eingereicht werden oder postalisch erst danach eintreffen, können leider nicht berücksichtigt werden, ganz einfach deshalb, weil die Jury sofort im Anschluss an den Abgabetermin tagt und entscheidet. Eine Nachjurierung findet nicht statt.


 

 

Frage (11)

Kann ich mich zum Kunstsalon auch online bspw. über email bewerben?

Antwort (11)

NEIN!
Aufgrund der hohen Anzahl von Einreichungen jedes Jahr können wir während der Jurysitzung nicht auf Online-Bewerbungen eingehen. Aus dem gleichen Grund können wir auch keine Ausnahmen machen.


     
 

 

Wir wünschen viel Erfolg!

 



FREIE MÜNCHNER UND DEUTSCHE KÜNSTLERSCHAFT e.V.
Rablstraße 20
81669 München

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