Einreichung zur kommenden Ausstellung im Haus der Kunst, München

Kunstsalon 2012

27. Juli - 26. August 2012

Häufig gestellte Fragen (FAQ)


 

 

 

Frage (1)

Kann ich mich gleichzeitig neben der Anmeldung zum KUNSTSALON 2012 auch bei den anderen Jahresausstellungen im Haus der Kunst bewerben?

Antwort (1)

NEIN.
Um so vielen Künstleren wie möglich die Gelegenheit zu geben, bei den Jahresausstellungen der Künstler im Haus der Kunst vertreten zu sein, ist die Mehrfachbewerbung bei den Mitgliedsverbänden untersagt. Sie müssen sich entscheiden, bei welcher Organisation Sie sich bewerben möchten. Mit dem FMDK e.V. treffen Sie auf jeden Fall eine gute Wahl.


 

Frage (2)

Meine Arbeit besteht aus 3 Teilen (z.B.: einzelnen Bildern). Zählt die Arbeit als ein Werk oder als 3 Arbeiten und muss sie als solches in 3 Feldern der Anmeldung angegeben werden?

Antwort (2)

NEIN.
Wenn die Arbeit aus drei Teilen besteht und ein Werk ist, dann geben Sie es so an und füllen ein Feld aus. Achten Sie darauf, dass alle Teile dokumentiert sind. Falls Sie wollen, dass im Bedarfsfall auch nur zwei Teile ausgestellt werden können, geben Sie das in den Anmerkungen an. Ansonsten bewertet die Jury die drei Teile als ein Werk.
Tipp: Wenn Sie meinen, ein ganzes Oevre als eine Arbeit ausgeben zu können, verschlechtern Sie Ihre Chancen, weil dafür kein Platz da ist.


 

Frage (3)

Zu meiner Installation gehört auch ein Videobeitrag. Muss ich ein Videoband mit einliefern?

Antwort (3)

JA.
In dem Fall, dass eine Videoarbeit Bestandteil der Arbeit -bspw. einer Installation- ist, muss dieses Mal ausnahmsweise auch die Videoarbeit dokumentiert werden. Bitte legen Sie eine DVD des Beitrags in gesamter Länge bei, der als Bestandteil in der Ausstellung gezeigt werden soll.

ACHTUNG:
Generell gilt: Alle Bestandteile des Werkes bspw. einer Installation müssen dokumentiert sein.

Entspricht das angelieferte Werk nicht der Dokumentation kann es beim Aufbau kurzfristig durch die Hängekommission zurück gewiesen werden.


 

Frage (4)

Soll ich meiner Bewerbung eine Hängeanleitung meiner Arbeit beilegen?

Antwort (4)

JEIN.
Wenn es der Dokumentation der Arbeit dient, können Sie der Bewerbung eine Hängeanleitung beilegen.
Spätestens wenn Ihre Arbeit angenommen ist und Sie zur Einlieferung der Arbeit aufgefordert werden, sollte der Arbeit eine Hängeanleitung beiliegen, wenn die Arbeit das erforderlich macht (z.B. Installation).

ACHTUNG:
Wird bei dem eingelieferten Werk nicht deutlich, wie es gehängt oder aufgebaut werden soll, oder fehlen an der Arbeit Hängevorrichtungen oder Aufstellmöglichkeiten, kann das Werk durch die Hängekommission kurzfristig beim Aufbau zurück gewiesen werden.


Frage (5)

Können sich nur Münchner Künstler bewerben oder muss ich in Bayern ansässig sein?

Antwort (5)

NEIN.
Jeder kann sich bewerben! Ich betone: Weltweit!


 

Frage (6)

Muss ich eine Vita (CV) der Bewerbung beilegen?

Antwort (6)

NEIN.
Nur die Qualität der Arbeiten ist entscheidend.
Bitte keine CDs, DVDs, Mappen oder sonstige Materialien einreichen. Und keine Einschreiben!
Nur das Bewerbunsgformular ausfüllen, die Fotos beilegen und vorallem nicht die Bearbeitungsgebühr vergessen!
Ohne Bearbeitungsgebühr berücksichtigt die Jury die Bewerbung nicht und sie wird unbesehen zurück geschickt.

Wir wünschen viel Erfolg!

 



FREIE MÜNCHNER UND DEUTSCHE KÜNSTLERSCHAFT e.V.
Rablstraße 20
81669 München