Einreichung zur kommenden Ausstellung im Haus der Kunst, München
Kunstsalon 2012
27. Juli - 26. August 2012
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Frage (1)
Kann ich mich gleichzeitig neben der Anmeldung zum KUNSTSALON 2012
auch bei den anderen Jahresausstellungen im Haus der Kunst
bewerben?
Antwort (1)
NEIN.
Um so vielen Künstleren wie möglich die Gelegenheit zu geben,
bei den Jahresausstellungen der Künstler im Haus der Kunst vertreten
zu sein, ist die Mehrfachbewerbung bei den Mitgliedsverbänden untersagt.
Sie müssen sich entscheiden, bei welcher Organisation Sie sich
bewerben möchten. Mit dem FMDK e.V. treffen Sie auf jeden Fall
eine gute Wahl.
Frage (2)
Meine Arbeit besteht aus 3 Teilen (z.B.: einzelnen Bildern). Zählt
die Arbeit als ein Werk oder als 3 Arbeiten
und muss sie als solches in 3 Feldern der Anmeldung angegeben werden?
Antwort (2)
NEIN.
Wenn die Arbeit aus drei Teilen besteht und ein Werk ist, dann geben
Sie es so an und füllen ein Feld aus. Achten Sie darauf, dass alle
Teile dokumentiert sind. Falls Sie wollen, dass im Bedarfsfall auch
nur zwei Teile ausgestellt werden können, geben Sie das in den
Anmerkungen an. Ansonsten bewertet die Jury die drei Teile als ein Werk.
Tipp: Wenn Sie meinen, ein ganzes Oevre als eine Arbeit ausgeben zu
können, verschlechtern Sie Ihre Chancen, weil dafür kein Platz
da ist.
Frage (3)
Zu meiner Installation gehört auch ein Videobeitrag. Muss ich
ein Videoband mit einliefern?
Antwort (3)
JA.
In dem Fall, dass eine Videoarbeit Bestandteil der Arbeit -bspw. einer
Installation- ist, muss dieses Mal ausnahmsweise auch die Videoarbeit
dokumentiert werden. Bitte legen Sie eine DVD des Beitrags in gesamter
Länge bei, der als Bestandteil in der Ausstellung gezeigt werden
soll.
ACHTUNG:
Generell gilt: Alle Bestandteile des Werkes bspw. einer Installation
müssen dokumentiert sein.
Entspricht das angelieferte Werk nicht der Dokumentation kann es beim
Aufbau kurzfristig durch die Hängekommission zurück gewiesen
werden.
Frage (4)
Soll ich meiner Bewerbung eine Hängeanleitung meiner Arbeit beilegen?
Antwort (4)
JEIN.
Wenn es der Dokumentation der Arbeit dient, können Sie der Bewerbung
eine Hängeanleitung beilegen.
Spätestens wenn Ihre Arbeit angenommen ist und Sie zur Einlieferung
der Arbeit aufgefordert werden, sollte der Arbeit eine Hängeanleitung
beiliegen, wenn die Arbeit das erforderlich macht (z.B. Installation).
ACHTUNG:
Wird bei dem eingelieferten Werk nicht deutlich, wie es gehängt
oder aufgebaut werden soll, oder fehlen an der Arbeit Hängevorrichtungen
oder Aufstellmöglichkeiten, kann das Werk durch die Hängekommission
kurzfristig beim Aufbau zurück gewiesen werden.
Frage (5)
Können sich nur Münchner Künstler bewerben
oder muss ich in Bayern ansässig sein?
Antwort (5)
NEIN.
Jeder kann sich bewerben! Ich betone: Weltweit!
Frage (6)
Muss ich eine Vita (CV) der Bewerbung beilegen?
Antwort (6)
NEIN.
Nur die Qualität der Arbeiten ist entscheidend.
Bitte keine CDs, DVDs, Mappen oder sonstige Materialien einreichen.
Und keine Einschreiben!
Nur das Bewerbunsgformular ausfüllen, die Fotos beilegen und vorallem
nicht die Bearbeitungsgebühr vergessen!
Ohne Bearbeitungsgebühr berücksichtigt die Jury die Bewerbung
nicht und sie wird unbesehen zurück geschickt.
Wir wünschen viel Erfolg!
FREIE MÜNCHNER UND DEUTSCHE KÜNSTLERSCHAFT e.V.
Rablstraße 20
81669 München
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